Lernförderung nach dem Bildungs – und Teilhabegesetz

Ein zentraler Baustein für Kinder ist die schulische Bildung, sie setzt Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.
Schlechte Noten, die Gefährdung der Versetzung, aber auch eine bevorstehende Nachprüfung setzen Schüler und Schülerinnen, aber auch ihre Angehörigen unter starken emotionalen Druck undbauen Ängste auf.
Aus diesem Grund möchten wir Sie auch in schwierigen Situationen bei der Förderung ihrer Kinder unterstützen und bieten für Schüler und Schülerinnen,aus sozial benachteiligten Familien, Lernförderung /Nachhilfe nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz an.

Diese Lernförderung wird über einen Antrag beim zuständigen Jobcenter, bei dem wir Sie gerne persönlich unterstützen, finanziert.

Schüler / Schülerinnen haben einen Anspruch auf Förderung, wenn die Eltern:
• Leistungen nach SGB II/ Arbeitslosengeld oder Sozialgeld
• Sozialhilfe
• Wohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten

Weitere Voraussetzungen:
Bescheinigung der Schule über „begründeten Bedarf (Zusatzfragebogen Lernförderung)
• Besuch einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule / Berufskolleg
• Keine Ausbildungsvergütung
• Altersgrenze: 25 Jahre
• Zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“
• Versetzungsgefährdung
• Nachprüfung
• Fehlen im Unterricht wegen längerer Krankheit oder Unfall

Wir bieten Ihnen an:

• Persönliche oder telefonische Beratung bei offenenFragen
• Hilfestelllungen bei der Antragstellung
• Fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal


Ansprechpartnerin: Ursula Bzodek
Bürozeiten: Montags, zwischen 09:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt zu den Bürozeiten über die Verwaltung, Telefon: 0281/339500