Vormundschaften
Verschiedene familiäre Konstellationen können es notwendig machen, dass Eltern im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens die elterliche Sorge oder Teilbereiche davon entzogen werden muss. Dann wird stellvertretend vom Gericht ein Vormund bestellt, der die „elterliche Sorge“ und damit die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen übernimmt. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung seines Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.
Die Übernahme einer Vormundschaft erfordert von unseren Fachkräften vielschichtige Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Pädagogik, Verwaltung, Recht und Psychologie. Unsere MitarbeiterInnen müssen eine fachspezifische Zusatzausbildung im Bereich Vormundschaft vorweisen.