Schul-/Inklusionsbegleitung
Schulbegleitung/Inklusionsbegleitung für Kinder und Jugendliche mit geistiger und körperlicher Behinderung oder seelischer oder drohender seelischer Behinderung ist von dem Erziehungsberechtigten beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.
Diese Unterstützung durch Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe richtet sich in erster Linie an förderungsbedürftige Kinder, die an einer Regelschule unterrichtet werden. Unsere Schulbegleiter leisten individuelle Hilfe im Schulalltag und im Unterricht, auf der Kommunikationsebene und im psychosozialen Bereich.