Begleitung von Übergaben
Vielfach ist es schwierig in spannungsgeladenen und konfliktträchtigen Auseinandersetzungen bzgl. Umgangsfragen eine Regelung zu finden, die es dem betroffenem Kind / den betroffenen Kindern ermöglicht den Kontakt zum umgangsberechtigten Elternteil aufrecht zu erhalten, ohne in die bestehenden Konflikte einbezogen zu werden.
Wenn beide Elternteile grundsätzlich ihr Einverständnis zu Umgangskontakten geben, bieten wir individuelle Möglichkeiten der Umgangsgestaltung oder auch nur der Begleiteten Übergaben.
Beratende Fallkoordination bei Fällen von Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII
Kollegiale Beratung / Austausch
Risikoabschätzung