DKSB - Kinderschutzbund - Die Lobby für Kinder

Lernförderung nach dem Bildungs – und Teilhabegesetz

Ein zentraler Baustein für Kinder ist die schulische Bildung, sie setzt Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.

Schlechte Noten, die Gefährdung der Versetzung, aber auch eine bevorstehende Nachprüfung setzen Schüler und Schülerinnen, aber auch ihre Angehörigen unter starken emotionalen Druck undbauen Ängste auf.

Aus diesem Grund möchten wir Sie auch in schwierigen Situationen bei der Förderung ihrer Kinder unterstützen und bieten für Schüler und Schülerinnen,aus sozial benachteiligten Familien, Lernförderung /Nachhilfe nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz an.

Diese Lernförderung wird über einen Antrag beim zuständigen Jobcenter, bei dem wir Sie gerne persönlich unterstützen, finanziert.

Schüler / Schülerinnen haben einen Anspruch auf Förderung, wenn die Eltern:

ØLeistungen nach SGB II/ Arbeitslosengeld oder Sozialgeld

ØSozialhilfe

ØWohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten

Weitere Voraussetzungen:

ØBescheinigung der Schule über „begründeten Bedarf“

(Zusatzfragebogen Lernförderung)

ØBesuch einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule / Berufskolleg

ØKeine Ausbildungsvergütung

ØAltersgrenze: 25 Jahre

ØZwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“

ØVersetzungsgefährdung

ØNachprüfung

ØFehlen im Unterricht wegen längerer Krankheit oder Unfall

Wir bieten Ihnen an:

ØPersönliche oder telefonische Beratung bei offenenFragen

ØHilfestelllungen bei der Antragstellung

ØFachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal

Ansprechpartnerin: Ursula Bzodek

Bürozeiten: Montags, zwischen 09:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Kontakt zu den Bürozeiten über die Verwaltung, Telefon: 0 28 1 / 33 95 00