Lernförderung nach dem Bildungs – und Teilhabegesetz
Ein zentraler Baustein für Kinder ist die schulische Bildung, sie setzt Weichen für eine erfolgreiche Zukunft.
Schlechte Noten, die Gefährdung der Versetzung, aber auch eine bevorstehende Nachprüfung setzen Schüler und Schülerinnen, aber auch ihre Angehörigen unter starken emotionalen Druck undbauen Ängste auf.
Aus diesem Grund möchten wir Sie auch in schwierigen Situationen bei der Förderung ihrer Kinder unterstützen und bieten für Schüler und Schülerinnen,aus sozial benachteiligten Familien, Lernförderung /Nachhilfe nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz an.
Diese Lernförderung wird über einen Antrag beim zuständigen Jobcenter, bei dem wir Sie gerne persönlich unterstützen, finanziert.
Schüler / Schülerinnen haben einen Anspruch auf Förderung, wenn die Eltern:
ØLeistungen nach SGB II/ Arbeitslosengeld oder Sozialgeld
ØSozialhilfe
ØWohngeld oder Kindergeldzuschlag erhalten
Weitere Voraussetzungen:
ØBescheinigung der Schule über „begründeten Bedarf“
(Zusatzfragebogen Lernförderung)
ØBesuch einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule / Berufskolleg
ØKeine Ausbildungsvergütung
ØAltersgrenze: 25 Jahre
ØZwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr mit den Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“
ØVersetzungsgefährdung
ØNachprüfung
ØFehlen im Unterricht wegen längerer Krankheit oder Unfall
Wir bieten Ihnen an:
ØPersönliche oder telefonische Beratung bei offenenFragen
ØHilfestelllungen bei der Antragstellung
ØFachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal
Ansprechpartnerin: Ursula Bzodek
Bürozeiten: Montags, zwischen 09:00 – 13:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt zu den Bürozeiten über die Verwaltung, Telefon: 0 28 1 / 33 95 00
